Vollversammlung (VV)

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Die Vollversammlung ist das Treffen der Schülersprecher im Landkreis. Diese sprechen hier über die Themen die sie bewegen und welche der Vorstand des KreisSchülerRates in angriff nehmen soll. Desweitern werden auf der VV der Vorsitzende (Kreisschülersprecher), sein Stellvertreter, Beisitzer und Landesdelegierte gewählt.

Jeder KreisSchülerRat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, wie viele Mitglieder anwesend sein müssen, wie oft die Vollversammlung im Schuljahr stattfinden soll und was bei Situationen geschieht die nicht in der Geschäftsordnung steht.

Der KSR Nordsachsen hat für seinen Vorstand festgelegt, dass diese zwei Jahre im Amt sind. Da Landesdelegierte ebenfalls zwei Jahre im Amt sind, wählt der KSR in geraden Jahren den Vorstand und im ungeraden die Landesdelegation.

So in etwa sieht die Tagesordnung der Vollversammlung aus:

  1. Informationen aus dem Kreisvorstand
  2. Fragen an den Kreisvorstand
  3. Anträge (gem. § 5 Abs. 6 Satz 2 der Geschäftsordnung)
  4. Workshop-Phase (30 min)
  5. Wahl der Landesdelegation (gem. §§ 8, 10 der Geschäftsordnung)
  6. Wahl der stellv. Landesdelegation (gem. §§ 8, 10 der Geschäftsordnung)
  7. Nachwahl des Kreisvorstandes (gem. §§ 8, 10, 11 der Geschäftsordnung)