Schülerrat (SR)

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Schülerrat (§ 53 SchulG und § 8 SMVO)

Im Schülerrat treffen sich die Klassensprecher aller Klassen eurer Schule, um schulische Probleme zu lösen und über Ideen zu diskutieren. Auch die Stellvertreter dürfen an den Sitzungen des Schülerrates teilnehmen. Sie haben allerdings kein Stimmrecht und werden generell nur im Vertretungsfall vom Unterricht freigestellt.

Die Aufgaben des Schülerrates sind vielfältig und umfassen unter anderem die folgenden Dinge:

  • die Wahl des Schülersprechers und eines Stellvertreters
  • die Wahl der Schulkonferenzmitglieder und deren Stellvertreter
  • die Wahl eines Vertrauenslehrers
  • die Wahl eines Delegierten zum Kreisschülerrat (sofern die Vertretung im KSR nicht vom Schülersprecher selbst wahrgenommen wird)
  • die Diskussion schulinterner Probleme
  • die Repräsentation der Meinung der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, der Lehrerschaft und den Eltern
  • die Beratung über (neue) Projekte an der Schule, die im Interesse der Schülerinnen und Schüler stehen
  • gemeinsame Sitzung mit der Schulleitung und dem Vertrauenslehrer mindestens zweimal im Schulhalbjahr